Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Vertretung

Das Gesetz sieht vor, dass die Jugendämter sich rechtzeitig um Vertretungsmöglichkeiten kümmern, um eine Ersatzbetreuung sicher zu stellen. Leider klappt das in der Praxis nicht immer.

 

Um meine Eltern und Tageskinder – sollte ich mal krank sein - nicht im Regen stehen zu lassen, treffe ich mich regelmäßig mit einer anderen Tagesmutter und ihren Tageskindern. So lernen die Kinder uns beide und sich untereinander kennen. Sollte dann eine von uns krank sein, gibt es die Möglichkeit, dass wir uns für Kinder, die keinerlei andere Betreuungsmöglichkeiten haben gegenseitig vertreten. Wichtig zu wissen ist, dass wir beide je 5 Tageskinder betreuen dürfen. Diese Zahl darf auch im Vertretungsfall nie überschritten werden. Dafür haben wir eine praxistaugliche Lösung gefunden.